Vertragsbedingungen
Behördliche Genehmigungen
Der Auftraggeber ist für das Einholen der erforderlichen Genehmigungen vor Baubeginn verantwortlich
Baugrundstück
Die Zufahrt zur Baustelle mit vollen LKW-Zügen und Baumaschinen muss uneingeschränkt möglich sein. Der Baugrund wurde als trocken und tragfähig angenommen. Bei Aushub Entsorgung wurde von reinem Bodenaushub ausgegangen
Versorgung Strom / Wasser
Die Versorgung mit Strom und Wasser, die zur Leistungserbringung nötig ist, obliegt dem Auftraggeber.
Statische Berechnungen, Ausführungspläne
Statische Berechnungen sowie Detail- und Polierpläne sind, sofern keine Position im Leistungsverzeichnis vorhanden, nicht berücksichtigt.
Nachträge, Zusatzleistungen
Die Angebotssumme gilt für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen.
Leistungsänderungen bzw. zusätzliche Leistungen und Änderungen in den Umständen der Leistungserbringung können zu Nachträgen führen.
Positionen, welche mit "optional" gekennzeichnet sind, sind Wahlpositionen und in der Angebots-Gesamtsumme nicht berücksichtigt.
Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber darüber unverzüglich verständigen.
Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und es können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
Prüf und Warnpflicht
Der Auftraggeber ist für sämtliche von ihm durchgeführten Vorleistungen und deren Prüfung selbst verantwortlich.
Preisgültigkeit
Die angebotenen Preise gelten bis 3 Wochen ab Angebotsdatum.
Darüber hinaus könnten Preisanpassungen erfolgen.
Sicherstellung
Es wird vereinbart, dass weder ein Deckungsrücklass noch ein Haftungsrücklass vom Auftraggeber einbehalten wird.
Rechnungslegung
Die Rechnungslegung erfolgt entsprechend der erbrachten Leistung und nach tatsächlichem Aufwand. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen, 6% über dem bankmäßigen Zinssatz, sowie außergerichtliche Mahn- und Inkassospesen verrechnet.
Zahlungskonditionen: zahlbar innerhalb 8 Tage
Übernahme
Es wird eine formlose Übernahme vereinbart.
Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt für sämtliche Leistungen 3 Jahre ab dem Datum der Rechnungslegung.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt das Bezirksgericht Oberwart als vereinbart.
Datenschutzklausel
Für die Erstellung eines Auftragsschreibens/Angebots sowie zur Erfüllung des Auftrags werden auf Basis von Art 6 Abs. 1 lit b DSGVO folgende personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet:
Name des Auftraggebers, Kontaktperson, Telefonnummer, Adresse, E-Mail-Adresse, beauftrage Tätigkeiten, vereinbarten Liefer- und Arbeitsbeginn. Diese Daten werden an die zur Erfüllung dieses Auftrags relevanten Subunternehmer, den zur Erfüllung dieses Auftrags erforderlichen Lieferanten sowie bei Bedarf an unseren Steuerberater und - im Falle von Rechtsstreitigkeiten resultierend aus diesem Auftrag - an unseren Rechtsvertretung übermittelt. Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Sämtliche dieser Rechte können Sie unter ernst.toelle@gmx.at geltend machen. Sofern Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzgesetz verstößt und Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst verletzt sind, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
